ACTA: Anti-Counterfeiting Trade Agreement – Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktfälschungen

Produktpiraterie
Auf den 25 Seiten des Abkommens erscheint 40mal das Wort »Enforcement« – die »Durchsetzung« von Vorschriften, das Wort User – Nutzer – erscheint nur ein einziges Mal! Damit ist gleich fast alles gesagt. Die Rechte von Nutzern des Internets sind den Verfassern ziemlich egal. Da wundert es auch nicht weiter, wenn das Wort »penalties« – Strafen – 16mal erscheint.

Dennoch wäre es zu einfach, nur schwarz-weiß zu sehen. Immerhin versucht dieses Handelsabkommen allgemeine Regeln für den Umgang von Staaten mit der Verfolgung von Produktpiraterie und Verletzung von Urheberrechten aufzustellen. Wenn es ein weltweites, einheitliches, von allen akzeptiertes Abkommen gäbe, könnte es auf unseren Planeten ein Stück mehr an Rechtssicherheit gegeben. Doch bei näherem Hinsehen fallen gravierende Mängel auf. Lateinamerika südlich von Mexiko ist mit keinem Staat vertreten. Mit Ausnahme Marokkos ist kein Staat Afrikas dabei. Mit Ausnahme von Japan, Südkorea und Singapur ist auch kein asiatisches Land Teilnehmer des Vertrags.

Warum sollten Länder wie Indien, Bangladesh oder viele andere Staaten ein solches Abkommen unterzeichen? Für die meisten Länder der Welt bedeutet dies die Zementierung der wirtschaftlichen Vorherrschaft Nordamerikas und Europas, die viele ihrer Produkte schon ganz »legal« zu extrem niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt einkaufen, während die Arbeiter/innen von den dafür bezahlten Hunderlöhnen kaum überleben können. Die beiden größten Staaten der Erde, Russland und China werden ein derartiges Abkommen sicher nicht unterschreiben.

In der Einleitung des Agreements wird auf die Notwenigkeit der Durchsetzung der Rechte verwiesen, weil:

• damit das Wirtschaftswachstum aller Industrien global gesichert würde
• die Rechteinhaber sonst finanzielle Einbußen erleiden würden
• mitunter die Verletzung von Rechten eine Einnahmequelle für organisiertes Verbrechen bildet
• Rechtsverletzungen zu Risiken der Gesundheit von Verbrauchern führen könnte

Das letztere werden wohl alle sofort unterschreiben wollen, wenn wir an verfälschte Medikamente denken. Die Bekämpfung organisierter Kriminalität ist sicher eine vorrangige Aufgabe der Polizei und kann wohl kaum mit einem Handelsabkommen wirksam bekämpft werden. Die Berufung auf finanzielle Einbußen der Rechteinhaber löst eher gemischte Gefühle aus. Sofern Künstler und Schriftsteller betroffen sind, haben diese sofort unsere Sympathien. Meist verdienen diese nur wenig. Aber warum große Konzerne finanzielle Einbußen haben sollten, erschließt sich nicht unbedingt.

Alles nur geklaut

Wenn z.B. besondere Uhren-Marken als Imitate auftauchen, dann kann sich der Hersteller nicht über Verluste beklagen. Wer Imitate erwirbt, kann sich teure Uhren einfach nicht leisten. Diese Billigprodukte halten ohnehin nicht lange. Aber haben die Erfinder »neuer« Produkte (z.B. Uhren) diese wirklich völlig eigenständig erfunden? Wohl kaum. Auch sie haben sich Erfahrungen und Kenntnisse von Vorläufern angeeignet, ohne dass diese jemals auch nur einen Cent dafür gesehen hätten.

Dennoch bleibt den Unternehmen schon ein Schutz: der Markenname! Denn mit diesem verbinden sich Herkunftsland und ein Standard, welcher von Produktpiraten natürlich nicht eingehalten wird. Hier gibt es keine Alternative. Es ist zwar berechtigt, billige Produkte zu produzieren, aber mit dem Etikett von bekannten Firmen darf man sie nicht versehen, weil der Kunde getäuscht wird und ein minderwertiges Produkt erhält.

Urheberrechte

Urheberrechte gab es früher nicht. Wenn Martin Luther mit seinen Schriften gut verdiente, dann weil er dieses neue Medium in einem Maße nutzte, wie es zuvor noch nicht vorstellbar war. Dies rettete ihm das Leben. Seine Gegner hätten ihn am liebsten vorzeitig ins Jenseits befördert. Seine Schriften gaben ihm einen solchen Bekanntheits- grad, dass sich die Mächtigen nicht mehr trauten, solch ein Mittel anzuwenden, weil dies eine breite Revolte gegen die Obrigkeit ausgelöst hätte. Er war der erste Medienstar, dessen Schriften Öffentlichkeit sicherten und der Willkür der Obrigkeit Grenzen setzten.

Buchhändler haben hier schon eine angemessene Lösung gefunden. Sie bieten von einem Buch einzelne Seiten zum Lesen an, sodass ich mir ein Bild davon machen kann, ob ich das Buch kaufen möchte oder nicht. Wenn Unternehmen etwas ins Netz stellen, dann dürfen sie nicht gleich diejenigen verfolgen, welche sich auf die Seite einschalten und etwas herunterladen. Wenn sie das nicht wollen, dann müssen sie die Seiten blockieren. So einfach ist das!

Piraten im Netz

Wer sind die Piraten im Netz? Oft wird suggeriert, dass nur die Internetnutzer Rechte verletzen. Damit wird von den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen abgelenkt, denen es weniger um die Wahrung von Rechten geht, als vielmehr um die Erschließung enormer Geldquellen. Abmahnanwälte verfolgen vor allem jugendliche Nutzer. Haben diese einen Song angehört, um zu überlegen, ob sie sich zum Geburtstag davon eine Platte schenken lassen sollten, so flattert bald darauf ein Schreiben ins Haus, wo hohe Abmahngebühren von einigen hundert oder mitunter auch tausenden Euro verlangt werden. Beim Anhören von Musik für weniger als eine Minute wird nicht realisiert, dass in wenigen Sekunden mehrere Daten auf den eigenen PC herunter geladen werden und dass man damit selbst als Anbieter auf dem Markt in Erscheinung tritt. Durch hohe Forderungen von Abmahnanwälten wurden schon ganze Familien in den Ruin getrieben. Es reicht auch nicht wenn Staatsanwaltschaften nicht mehr bereit sind, solchen ‚Anwälten’ die Adressen von angeblichen Rechtsverletzern zur Verfügung zu stellen. Das Warnsystem, welches seit Herbst 2012 in Frankreich gilt, ist wegweisend. Die meist jungen Menschen werden bei der ersten Rechtsverletzung verwarnt, dann noch einmal und nach dem dritten Mal folgen Sanktionen.

Das reicht aber nicht aus, wenn die Verwarnungen durch eine Institution oder Behörde erfolgen. Es muss vielmehr, wenn eine Seite kostenpflichtig wird, der Hinweis vom Anbieter sofort sichtbar auf dem Bildschirm erfolgen, sodass nach Anschauen von 30 Sekunden oder 1 Minute dieses Programm kostenpflichtig wird mit Angabe der Höhe der Kosten pro Minute. So etwas gab es vereinzelt schon mal bei einigen Unternehmen. Damit aber dies nicht nur als Randstreifen auftaucht, müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: der Text muss in der Landessprache und der internationalen Verkehrs-sprache am besten quer über den Bildschirm erscheinen. Unabhängig davon muss ein Symbol auftauchen, welches jedem Nutzer in der Welt verständlich sein sollte.

Internetprovider als Erfüllungsgehilfen der Wirtschaft

In Artikel 27: (Enforcement in the Digital Environment) heißt es, dass die Teilnehmer-Staaten am Abkommen durch Gesetze und Verordnungen sicherstellen, dass Internet- Provider ohne Verzögerung zügig Daten über Internetnutzer herausgeben müssen. Vielen ist nicht bewusst, dass die Verletzung von Urheberrechten nicht nur ein Verstoß gegen zivilrechtliche Vorschriften bildet, sondern auch eine Straftat ist, wo es auch zu Gefängnisstrafen kommen kann. Bei nicht kooperativen Verhalten der Netzbetreiber drohen diesen hohe Schadensersatzklagen. Für viele Unternehmer ist dies ein leichter Weg Einnahmen zu erzielen, als selbst gegen Rechtsverstöße von Nutzern vorzugehen. Die Provider zu Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaften zu machen, um berechtigte oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, ist unzulässig. Bei offensichtlich unzulässigen Beiträgen (wie z.B. Volksverhetzung und offensichtlichen Rassismus) sollten Provider schon von sich aus aktiv werden. Man sieht dies mitunter ja schon im Netz, wenn es heißt, aus rechtlichen Gründen wurde eine Seite entfernt.

Internetprovider können, selbst wenn sie wollten, nicht das Netz kontrollieren, weil es sich mit Inhalten und Teilnehmern so rasant ausbreitet. Die Post ist auch nicht verantwortlich für den Inhalt der Pakete und Päckchen, die sie transportiert, genauso wenig wie der Fotohändler, der für Kunden Abzüge von Negativen erstellt.

Ausblick

Die Vorstellung mit dem Handelsübereinkommen zur Produktpiraterie und zum Schutz der Urheberrechte würde man die Probleme ein für alle Mal in den Griff bekommen ist illusorisch. Das wissen die Gegner wie auch die Verfasser von ACTA. Diese haben aber die Interessen von Providern und Nutzern vom Internet zu wenig beachtet, sondern sich mehr für die Interessen ihrer Auftraggeber stark gemacht. Denn mit der Umsetzung von Maßnahmen ist weiterer Ärger und Widerstand angesagt. Ein Abkommen, wo die halbe Welt nicht gefragt wurde, hat kaum Aussicht auf allgemeine Akzeptanz.

Beim Verfassen des Vertragstextes mag man ja die Vorstellung gehabt haben, wenn es wenige Seiten umfasst, dann wird es wohl Zustimmung finden. Viele Vorschriften sind auch nur grob umrissen (zu Deutsch: schwammig), um den einzelnen Ländern Raum zu lassen für eine entsprechende Umsetzung eigener staatlicher Vorschriften. Gründlich daneben gegangen sind die Abschnitte zum Urheberrecht, welche nur Interessen der Anbieter sehen, aber nicht ausreichend die der Nutzer und deren Rechte. Die Proteste »ad Acta« – zur Ablage – sind gerechtfertigt, aber unzureichend. Es muss wohl eher heißen auf den Müll damit!

Rainer Kappe, Berlin Februar 2012